Du möchtest dein Ausgabenmanagement optimieren und die dazugehörigen Prozesse effektiver gestalten? Mit Moss kannst du Mitarbeiterkarten für alle Mitarbeiter, Abteilungen und Ausgaben erstellen und behältst die volle Kontrolle über alle Kosten.
Freiheit für Teams
Dein Team kann individuelle Karten für verschiedene Kosten mit nur ein paar Klicks beantragen.
Transparenz
Volle Kostentransparenz dank individueller Limits und Transaktionsübersicht in Echtzeit.
Volle Kontrolle
Mitarbeiterkarten können mit nur ein paar Klicks erstellt, freigegeben und wieder gesperrt werden.
Digitale Belegerfassung
Alle Belege können direkt in Moss hochgeladen und für den Monatsabschluss exportiert werden.
Budgets verteilen, Einkäufe genehmigen, Spesen abrechnen – repetitive Arbeit kostet Finanzteams oft mehrere Arbeitstage im Monat. Automatisiere dein Ausgabenmanagement mit Moss und verteile beliebig viele physische und virtuelle Kreditkarten im Unternehmen. Ob für einzelne Mitarbeiter oder Teams, für einmalige Ausgaben oder monatliche Abonnements. Setze individuelle Limits und behalte die Kosten im Blick.
Einfach zahlen, was ansteht: Moss stärkt Teams mit grenzenlos vielen Business-Kreditkarten für alle Mitarbeiter und alle Ausgaben. Schaffe mehr Raum für flexibles und effizientes Arbeiten. Zweckgebundene Budgetkarten sowie händlerspezifische Abo-Karten erlauben Teams, autonom Ausgaben zu tätigen – während das Finanzteam die Kontrolle behält.
Moss Firmenkreditkarten sparen jeden Monat Zeit in der Buchhaltung. Mit personen- oder zweckbezogenen Kreditkarten tätigt das ganze Team Ausgaben und lädt Belege per Klick hoch. So lassen sich alle Zahlungen leicht der richtigen Kostenstelle zuordnen. Transaktionslisten zeigen dir schon während des Monats, wo Belege fehlen. Richte automatische Reminder per Slack oder E-Mail ein, statt jeden Monat nachzufragen.
Als Team-Lead erstellst du beliebig viele Firmenkreditkarten für deine Teammitglieder. Moss bietet für jede Ausgabe die passende Karte. Erstelle einmalige Karten für zweckgebundene Ausgaben, Abo-Karten für wiederkehrende Zahlungen wie eure Software-Abos, oder personenbezogene Karten mit monatlichen Limits. Verfolge alle Ausgaben in Echtzeit, friere Karten ein und passe Limits flexibel an.
Als Mitarbeiterkarten bezeichnen wir Firmenkreditkarten für Mitarbeiter. Diese können in der Moss App mit nur ein paar Klicks und in Echtzeit erstellt werden. Egal ob für wiederkehrende oder einmalige Zahlungen, egal ob für Spesen oder Software-Abos – mit unseren Kreditkarten für Mitarbeiter können Ausgaben effizient und transparent getätigt werden.
Ja und nein. Fragt der Mitarbeiter selbst die Mitarbeiterkarte an, legt er diese Punkte bereits vor der Anfrage fest. Wird die Mitarbeiterkarte von einem Admin für einen Mitarbeiter erstellt und erfolgte keine Anfrage durch den Mitarbeiter selbst, dann legt der Admin Frequenz, Limit und Verwendungszweck fest.
Wie bereits erwähnt können für alle Kostenstellen eigene Kreditkarten erstellt werden. Das bedeutet nicht nur, dass zum Beispiel individuelle Karten für eine Geschäftsreise erstellt sondern auch, dass alle Belege gleich in die Moss-Anwendung hochgeladen werden können.
Mitarbeiter müssen nie wieder Privatauslagen tätigen und die Buchhaltung spart sich viel Zeit, da weder Belege gesucht, noch zusätzliche Buchungen getätigt werden müssen.
Kreditkarten für Mitarbeiter und für bestimmte Verwendungszwecke sorgen für maximale Effizient bei der Verwaltung von Spesen aller Art.
Dank unserer Mitarbeiterkarten können alle Kostenstellen effizient und transparent verwaltet werden. Dank virtueller Karten können unbegrenzt viele dieser Mitarbeiterkarten erstellt werden - egal ob für einmalige Zahlungen oder monatliche Abonnements.
Unternehmen profitieren von diesen Karten auf vielerlei Hinsicht:
Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Einnahmen auch als geldwerten Vorteil oder Sachlohn. Unter diese Sachbezüge fallen zum Beispiel freie Arbeitskleidung, Dienstfahrzeuge oder Zuschüsse zur Verpflegung, Übernachtung und Kinderbetreuung.
Unter einem steuerfreien Sachbezug versteht man geldwerte Vorteile, die weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig sind. Für 2021 lag die Grenze für steuerfreie Sachbezüge bei 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Ab 2022 erhöht sich die Freigrenze auf 50 Euro im Monat.
Sachbezüge können alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen erhalten. Es spielt keine Rolle, ob diese in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder auf 450-Euro-Basis angestellt sind.
Nicht als Sachbezug zählen zum Beispiel die Erstattung von privat veranlassten Telefongebühren, Barzuschüsse zu Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Beitragszuschüsse zur Kranken- oder Pflegeversicherung. Dabei handelt es sich um Barlohn. Es fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Für das Anfragen einer Mitarbeiterkarte sind nur ein paar Klicks in der Moss App notwendig. Der Mitarbeiter muss lediglich im Reiter Karten auf +Neue Karte klicken und die Art der Kreditkarte auswählen, ob es sich um eine einmalige Zahlung oder ein Abo handelt und ob die Kreditkarte virtuell oder physisch vorliegen soll. Dann gilt es die Frequenz, das Limit und den Grund für den Kauf festzulegen und auf Neue Karte anfragen zu klicken. Wenn ein Admin diese Karte dann bestätigt, ist sie sofort einsatzbereit.
Sowohl virtuelle als auch physische Kreditkarten für Mitarbeiter sind zur Gänze normal gültige Kreditkarten. Dementsprechend können alle anfallenden Zahlungen mit diesen Karten beglichen werden. Zu den häufigsten Anwendungsbereichen von Mitarbeiterkarten gehören Software-Abos, Tools, Reisekosten und Spesen aller Art. Doch wie bereits erwähnt ist der Anwendungsbereich dieser Karten weitaus breiter gefächert. Wo immer man mit Kreditkarte zahlen kann, können unsere Karten zum Einsatz kommen.
Nein. Um vollständige Kontrolle und maximale Transparenz gewährleisten zu können, ist es nicht möglich, dass Mitarbeiter ohne Admin-Rechte die Mitarbeiterkarten selbst freigeben. Diese können nach der Anfrage ausschließlich durch Admins freigegeben werden, wie z.B. den jeweiligen Abteilungsleiter oder durch die Finanzabteilung.
Der Vertrag über die Nutzung des Moss-Services wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Ab Januar 2022 sind Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei, wenn diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Wird diese Grenze überschritten, ist der komplette Betrag zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt dabei nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).
Sachbezüge sind in der Lohnabrechnung festzuhalten, auch wenn sie der 44 beziehungsweise 50 Euro Freigrenze unterliegen und damit steuerfrei sind. Für eine korrekte Abrechnung ist die Höhe der gezahlten Leistung sowie der Tag der Ausgabe zu dokumentieren.
Seit dem 01. Januar 2022 gilt, dass Gutscheine und Karten nur zum Bezug von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden dürfen. Auch die Einsatzmöglichkeit dieser Gutscheinen und Karten wird begrenzt. Es gelten die Kriterien des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz).